Wir sind immer bestrebt das Beste für unsere Kunden im Verleih und unsere Kurs-Teilnehmer zu ermöglichen. Außerdem möchten wir Ihnen einen möglichst schönen und stressfreien Aufenthalt bieten.
Kirchplatz 2, 83471 Berchtesgaden-Oberau
+49 8652 66873 Mobil +49 171 6110115
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Schutz- und Hygienekonzept

1. Bitte ausfüllen.

Bestätigung des Kursteilnehmers zum Hygiene- und Schutzkonzeptder Profi-Schule SKI Berchtesgaden Oberau

jetzt ausfüllen
2. EIN AUFRUF.

Wir verstehen und vertretendie Interessen
aller Wintersportler und Winterfans

bitte lesen
3. ZUSAMMEN

Sportliche Aktivitäten mit einem geringen Ansteckungsrisiko
durch immer ausreichend Abstand

bitte lesen

1. Grundsatz:

Der Sport (Wintersport) ist gesamtgesellschaftlich fest verankert. Er gibt Halt, Motivation, Perspektive, Zuversicht, Emotionen und vielen Menschen in Deutschland auch einen Arbeitsplatz. Sport hilft bei der psychischen und körperlichen Alltagsbewältigung, stärkt die Abwehrkräfte und erhöht das eigene Energieniveau. Dabei spielt die sportliche Betätigung in der Natur eine entscheidende Rolle, da zur körperlichen und geistigen Bewegung der Aufenthalt in der frischen Luft hinzukommt und sich positiv auf den Menschen auswirkt. Sport und Bewegung in der (winterlichen) Natur erleichtert das Einhalten von Distanzregeln und reduziert das Infektionsrisiko.

2. Zielsetzung:

Die Skischule Alpin möchte dafür sorgen, dass Schneesport-Aktivitäten in Zeiten der Covid-19-Pandemie möglich sind. Um dies gewährleisten zu können, haben wir bestimmte Voraus-setzungen und Regeln definiert, deren Umsetzung und Einhaltung kontrolliert werden, damit wir alle mit Freude, Lust und positiven Emotionen diesen wunderbaren Sport in der Natur ausüben können.
Unser Ziel ist es, Infektionen im Rahmen von Schneesportkursen durch Umsicht, Vorsicht und klare Vorgaben zu verhindern. Sollte eine Infektion in unserem Umfeld aufgetreten und nachgewiesen worden sein, ist es unsere Aufgabe in kürzester Zeit alle Kontaktpersonen zu ermitteln, damit diese entsprechend informiert werden.

3. Regeln für die Ausschreibung von Ski- und Snowboardkursen:

Die Kunden werden im Zusammenhang mit dem Angebot auf der Homepage und dem Skischulflyer bereits über das Hygiene- und Schutzkonzept der Skischule Alpin informiert.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden dementsprechend angepasst, wie z. B. die Verpflichtung zur Einhaltung geltender Abstands- und Hygieneregeln (AHA-Regel), mögliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung der AHA-Regeln, Ausschluss von der Teilnahme an Kursen bei vorliegender Infektion bzw. Symptomen inkl. dann geltender Stornobedingungen, Absage von Kursen bzw. Abbruch durch die Schneesportschule, Rücktritts- und Stornobedingungen (z.B. Rücktritt durch den Kunden bei vorliegender Infektion bzw. Symptomen), Verpflichtung auf Seiten der Kunden, die Schneesportschule umgehend und wahrheitsgemäß zu informieren.

4. Regeln für die Anmeldung von Ski- und Snowboardkursen:

Bei der Anmeldung der Kunden steht die Online-Buchung (Buchungsformular auf der Homepage bzw. per Email) im Vordergrund.
Jeder Kunde bestätigt bereits vorab bei seiner Buchung, die AGB’s der Skischule Alpin inkl. der Teilnahmevoraussetzungen für die Kurse gelesen zu haben. Somit hat er den Kenntnisstand, den Kurs nur in einem gesunden körperlichen Zustand zu besuchen, bei Covid-19 auftretenden Symptomen sowie bei einer Covid-19 Infizierung nicht zum Kurs zu erscheinen. Das Gleiche gilt für die Kunden, die aus den sog. „Risikogebieten“, gemäß aktueller Liste des RKI anreisen, sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person hatten. Die Verschiebung eines Kurses in solchen Fällen ist immer möglich.
Die Daten bei der Online-Buchung dienen zur Kursvorbereitung und auch zur Nachverfolgung möglicher Infektionsketten.
Zusätzlich muss jeder Kunde am ersten Kurstag mit seiner Unterschrift seinen aktuellen Gesundheitszustand bestätigen. Covid-19 Infizierte oder Menschen mit den bei Covid-19 auftretenden Symptomen können nicht am Kurs teilnehmen. Bei unter 18-jährigen Kunden muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten erfolgen.
Kunden, die aus den sog. „Risikogebieten“, gemäß aktueller Liste des RKI anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Covid-19 infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen. Ohne diesen Nachweis eines negativen Testergebnisses ist für diese Kunden eine Kursteilnahme nicht möglich.

5. Regeln zur Organisation von Ski- und Snowboardkursen:

Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregeln, herausgegeben vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales für zusätzliche Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektions-schutz werden wir in der Skischule Alpin optimal nach unseren Gegebenheiten einhalten.
Die bekannten Abstandsregeln von mindestens 1,5 m sind bei unseren Schneesportkursen einzuhalten. Bei der Betreuung sowie dem Unterrichten von Kindern ist es etwas schwieriger, die Abstände einzuhalten. Aus der Erfahrung ist es weder möglich noch sinnvoll, das Einhalten von Abstandsregeln vor allem bei Kindern im Kindergartenalter einzufordern. Allerdings werden wir bei der erforderlichen Nähe und Zuwendung darauf achten, dass der Skilehrer den Kindern sein „zurückhaltendes“ Verhalten zu Beginn erklärt und bei seinem Verhalten darauf achtet, den direkten nahen Blickkontakt (Gesicht vor Gesicht) zu vermeiden.
Die Hygiene-Regeln wie z.B. regelmäßige Handhygiene mit Flüssigseife für Gäste und Mitarbeiter sowie das regelmäßige Reinigen und Stoßlüften von Räumlichkeiten und von allen benutzten Materialien und Geräten mit Flüssigseife und Desinfektionsmittel sind anzuwenden. In unseren Räumlichkeiten wird eine Plexiglasscheibe am Tresen und am Verleih zwischen Kunden und Mitarbeitern installiert. Das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasenschutzes gilt für Kunden (auch Kinder ab 6 Jahre) und Mitarbeiter im Skischulbüro, im Shuttlebus, am Sammelplatz, in den Liftanlagen und auf dem Weg zur Pause während des Ski- bzw. Snowboardkurses.
Die organisatorischen Abläufe im Skischulbüro im Zusammenhang mit der Betreuung von Gästen haben wir an unsere räumlichen Gegebenheiten angepasst. Dies gilt für die max. Anzahl an Personen, die sich gleichzeitig im Büro unserer Skischule aufhalten dürfen (1 Haushalt + Mitarbeiter der Skischule), für die Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, für Hinweistafeln und Wegemarkierungen/Absperrungen, Informationen zum Ablauf der persönlichen Kursanmeldung.
Um im Falle eines Infektionsgeschehens im Rahmen des Skiverleihs die Infektionsketten nachvollziehen zu können, werden im Mietvertrag Adresse und Telefonnummer des Kunden erfasst. Diese Daten werden in der Skischule bis zum Ende des laufenden Winters aufbewahrt und dann anschließend vernichtet.
Unsere individuellen Schutzmaßnahmen (Beförderungsregeln, Mund-Nasen-Schutz, Abstandsregeln, Reservierung, Organisation etc.) werden mit unserem Skigebietsbetreiber, der Bayerische Zugspitzbahn, abgestimmt und sowohl unsere Kunden, als auch unsere Mitarbeiter werden auf die jeweiligen Vorgaben hingewiesen.
Wir werden das Kunden- und Mitarbeiter-Management so praktizieren, dass jederzeit die entsprechenden Kontaktpersonen im Falle einer nachgewiesenen Infektion nachvollzogen und an die zuständigen Behörden weitergegeben werden können.
Wir empfehlen in diesem Zusammenhang unseren Kunden und Mitarbeitern, die Corona-Warn-App der deutschen Bundesregierung zu nutzen.

6. Regeln zur Durchführung von Ski- und Snowboardkursen:

Der Sammelplatz bietet ausreichend Platz, dass alle Gruppen sich mit ihren Lehrkräften unter Beachtung der geltenden Abstandsregeln treffen können. Die Begrüßung erfolgt ohne das übliche Händeschütteln, also kontaktlos. Sollten insbesondere Kinder die Hilfe des Skilehrers benötigen (Ausrüstung, Schuhe, Bindung, etc.), ist darauf zu achten, dass der Skilehrer seitlich stehend hilft, so dass ein enger direkter Kontakt vermieden werden kann.
Am Sammelplatz, im Skischulbüro, in den Liftanlagen inkl. beim Anstehen und auf dem Weg zur Pause während des Ski- bzw. Snowboardkurses gilt die Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die unterschiedlichen Organisationsformen im Unterricht sind so ausgewählt, dass die geltenden Abstandsregeln von mindestens 1,5 m einzuhalten sind (Ausnahme evtl. bei Kindern).
Weniger Gäste pro Lehrer (max. 8 Teilnehmer) erleichtert das Einhalten der organisatorischen Regeln und damit den Schutz von unseren Gästen und Lehrkräften.
Die Organisation von Pausen während des Kurses wird so erfolgen, dass Abstands- und Hygieneregeln gewahrt sind. Die Verantwortlichen und die Skilehrer kontrollieren die Einhaltung von Regeln und sollen Gäste/Kunden und andere Schneesportler im Falle der Missachtung zur Einhaltung der Regeln auffordern. Kunden, die sich permanent den Anweisungen der Lehrkräfte bzw. der Verantwortlichen widersetzen, können von der weiteren Kursteilnahme ausgeschlossen werden.

7. Regeln für die Gäste:

Wir informieren unsere Kunden über die Maßnahmen zu deren Schutz sowie über die geltenden Abstands- und Hygieneregeln beim Kursangebot.
Wir informieren unsere Kunden über das verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Skischulbüro, am Sammelplatz, im Kindergelände, in den Aufstiegsanlagen und auf dem Weg zur Pause während des Kurses. In der Gastronomie gelten die jeweiligen Regeln des betreffenden Unternehmens.
Jeder Gast/Kunde muss seinen aktuellen Gesundheitszustand am ersten Kurstag mit seiner Unterschrift bestätigen. Covid-19 Infizierte oder Menschen mit den bei Covid-19 auftretenden Symptomen können nicht am Kurs teilnehmen. Bei unter 18-jährigen Gästen/Kunden muss diese Bestätigung von den Erziehungsberechtigten unterschrieben werden. Diese Bestätigungen aller Teilnehmenden werden in der Skischule bis zum Ende des laufenden Winters aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Gäste/Kunden, die aus den sog. „Risikogebieten“, gemäß aktueller Liste des RKI, anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-CoV-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen. Ohne diesen Nachweis eines negativen Testergebnisses ist für die Gäste eine Kursteilnahme nicht möglich.
Wir bitten die Gäste/Kunden auf die Teilnahme an Aprés-Ski-Veranstaltungen zu verzichten. Wir empfehlen unseren Gästen die Corona-App der deutschen Bundesregierung zu nutzen und das Smartphone beim Kurs mitzuführen.

8. Regeln für Ski- und Snowboardlehrer:

Die Ski- und Snowboardlehrer werden bereits im Rahmen der Vorbereitung auf den Winter über das Hygiene- und Schutzkonzept unserer Skischule informiert (u.a. verpflichtende Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, kontaktlose Begrüßung der Gäste, …)
Jede Lehrkraft muss darüberhinaus ihren aktuellen Gesundheitszustand am ersten Kurstag überprüfen und mit einer Unterschrift bestätigen. Mit Covid-19 infizierte Lehrkräfte oder Lehrkräfte, bei denen die bekannten Covid-19-Symptome auftreten, können den Kurs nicht übernehmen. Diese Bestätigungen werden in der Skischule bis zum Ende des laufenden Winters aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Lehrkräfte, die aus den sog. „Risikogebieten“, gemäß aktueller Liste des RKI, anreisen, die sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die Kontakt zu einer Corona-infizierten Person hatten und am Kurs teilnehmen möchten, müssen als Voraussetzung für die Teilnahme einen negativen SARS-Cov-2-Test vorweisen. Die Testung hat hinsichtlich des Zeitpunkts gemäß den vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Standards zu erfolgen.
Wir empfehlen unseren Lehrkräften, die Corona-Warn-App der deutschen Bundesregierung zu nutzen und das Smartphone beim Kurs mitzuführen.
Wir fordern unsere Lehrkräfte eindringlich dazu auf, auf die Teilnahme an Aprés-Ski-Veranstaltungen gänzlich zu verzichten.

9. Haftungssituation / Absicherung:

Wir haben unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an die in Zeiten der Covid-19-Pandemie geltenden Teilnahmevoraussetzungen und Durchführungsbestimmungen angepasst und werden diese bei Bedarf überarbeiten. Es geht dabei um die Rechte und Pflichten unserer Gäste/Kunden genauso wie um die Rechte und Pflichten der Skischule. Wir werden unsere individuelle Versicherungssituation hinsichtlich der unternehmerischen Haftung beim Ausbruch eines Infektionsgeschehens im Rahmen des Kursangebotes klären und anpassen.
Die Bestätigungen unserer Gäste/Kunden sowie unserer Lehrkräfte über deren aktuellen Gesundheitszustand sind aufzubewahren, um diese im Falle einer Nachweispflicht vorlegen zu können.